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Rechtsanwälte Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts
Blankeneser Bahnhofstr. 29
22587 Hamburg

 

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Schul- und Privatschulrecht

Hervorzuheben ist insbesondere die im Schul- und Privatschulrecht von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hauenschild erstrittene bahnbrechende Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz des späteren Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahre 1987, in welchem dieses erstmals eine Schutz- und Förderpflicht für Schulen in freier Trägerschaft auf Grundlage des Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz anerkannte, welche eine substanzielle finanzielle Förderung durch den Staat zum Gegenstand hat.

 

Die Tätigkeit unseres Büros auf dem Gebiet der Schulen in freier Trägerschaft wurde über die Jahre weiter ausgebaut und hat sich zu einem der wesentlichen Schwerpunkte unserer Kanzlei entwickelt. Im Rahmen einer Vielzahl außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen setzen wir uns mit Leidenschaft und fachlicher Expertise für die Interessen von Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen ein.

 

Dazu gehört sowohl die Beratung und Vertretung im Hinblick auf das Verhältnis Schule/Schulträger zum Staat (Schulgründung, Genehmigung, Finanzhilfe, Anerkennung, Genehmigung von Lehrkräften etc.), als auch die schulinterne Organisation (organisatorischer Rahmen, Schulverträge, Kooperationsverträge, Schulgeld, Arbeitsvertragsrecht, Miet- oder Immobilienrecht etc.). In diesem Bereich sind wir überregional in ganz Norddeutschland tätig.

 

Im Schulrecht verfügen wir außerdem über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung Einzelner gegenüber Behörden - bspw. im Falle der Ablehnung von Anträgen auf Zuweisung zu einer Wunschschule (Grundschule, weiterführende Schule).

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