Seit dem Hinzutreten von Herrn Rechtsanwalt Oliver Schütt im Jahre 1990 weist unsere Kanzlei im Bereich des Bankrechts einen ausgewiesenen Fachmann auf.
Seitdem ist Herr Rechtsanwalt Schütt über die Jahrzehnte zu einem verlässlichen Partner zweier deutscher Großbanken sowie mehrere anderer Institute in bankrechtlichen Angelegenheiten geworden.
Auch dank seiner Banklehre hat Rechtsanwalt Schütt neben seiner juristischen Expertise ein hohes Grad an Detailkenntnis und Verständnis für die wirtschaftlichen Grundlagen und die organisatorischen Abläufe in diesem Bereich.