Als Rechtsanwälte sehen wir uns als Dienstleister unserer Mandanten. Teil dieses Selbstverständnisses ist, Ihnen eine größtmögliche Transparenz hinsichtlich der bei uns entstehenden
Rechtsanwaltsgebühren zu bieten.
Seit dem 01.07.2006 sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet, mit unseren Mandanten für Beratungen ein Honorar zu vereinbaren. Wir arbeiten hierbei mit Stundensätzen. Dies bietet für Sie den Vorteil,
dass Sie sich jederzeit Klarheit darüber verschaffen können, wie hoch Ihre Anwaltskosten im jeweiligen Moment sind. Da die Höhe unserer Stundensätze auch wesentlich von dem jeweiligen Rechtsgebiet,
dem uns von Ihnen unterbreiteten Fall sowie dem zu erwartenden Zeitaufwand abhängig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, damit wir Sie, und dies ist soweit selbstverständlich kostenfrei,
hierzu beraten können.
Sollten dagegen in Ihrem Fall Gebühren direkt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehen und Sie keine Vergütungsvereinbarung mit uns schließen, so sind unsere Honorare abhängig von dem
jeweiligen Streitwert der Angelegenheit und unserer Tätigkeit in dieser. Auch diesbezüglich sind wir selbstverständlich jederzeit bereit, Sie im Vorwege unserer Mandatierung über die auf Sie
zukommenden Kosten und die etwaige Möglichkeit, diese von der Gegenseite erstattet zu bekommen, zu informieren, soweit dies möglich ist.
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter +49 40 866 031-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.