Maik Wünsche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Tel. 040/866 031-0
Fax 040/866 031-29
Maik Wünsche ist seit 2002 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er ist seit Anfang des Jahres 2005 in unserer Kanzlei in Blankenese tätig und wurde im Januar 2006 Partner
dieser Sozietät. Herr Wünsche ist sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt von Rechtsanwalt Wünsche ist die
Beratung von Schulen in freier Trägerschaft bei all ihren privatschulspezifischen rechtlichen Problematiken.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit und seiner Interessen liegt bis heute im Arbeitsrecht. Sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht hat Herr Wünsche zahlreiche Verfahren,
teilweise bis zum Bundesarbeitsgericht, betreut. Anfang des Jahres 2006 hat er aufgrund seiner praktischen Erfahrungen und seiner theoretischen Kenntnisse den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht erhalten. Er führt ständig Kündigungsschutzprozesse und auch Rechtsstreitigkeiten aus allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts.
In seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei beschäftigt sich Rechtsanwalt Wünsche regelmäßig mit Fällen aus dem Miet- und Immobilienrecht. Vor dem Hintergrund seiner umfangreichen Praxis und den von der
Hamburger Rechtsanwaltskammer geprüften theoretischen Kenntnissen in diesen Rechtsgebieten wurde Herrn Wünsche im Sommer 2013 der Titel des Fachanwalts für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen.
Ferner hat Herr Wünsche sich auf das Privatschulrecht spezialisiert. Nach der jahrelangen Zusammenarbeit mit dem auf diesem Gebiet bereits seit
Jahrzehnten tätigen Rechtsanwalt Dr. Hauenschild hat er nunmehr die Vertretung der Schulen in freier Trägerschaft übernommen. Herr Wünsche konnte bereits in zahlreichen außergerichtlichen
Angelegenheiten sowie Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungs- oder aber Zivilgerichten umfangreiche Erfahrungen in dieser sehr speziellen Materie sammeln. Er vertritt inzwischen Privatschulen aus
dem gesamten norddeutschen Raum gegenüber ihren zuständigen Aufsichtsbehörden bei den Bundesländern, aber auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Hinblick auf die Anstellungsverhältnisse zu ihren
Lehrkräften und sonstigen Arbeitnehmern. Ferner führt er regelmäßig außer- und gerichtliche Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten betreffend das Verhältnis zwischen den Privatschulen und ihren
Schüler/innen sowie deren Erziehungsbevollmächtigten. Dabei geht es beispielsweise um die vertragliche Gestaltung der Beschulungsvereinbarungen, die Durchsetzung von fristlosen Kündigungen der
Privatschule und die Beitreibung von Schulgeldern.
Die ersten drei Jahre als Rechtsanwalt hat Herr Wünsche in der Hamburger Niederlassung einer der führenden, deutschlandweit tätigen Kanzleien gearbeitet, welche sich auf das Insolvenzrecht
spezialisiert hat. Neben dem sehr fundierten Wissen in dem eben genannten Spezialgebiet der Sozietät, insbesondere hinsichtlich Insolvenzanfechtungen, hat Rechtsanwalt Wünsche auch zahlreiche
Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts geführt.